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Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen IV-Stellen und Berufsbildungsämtern

Empfehlungen der IVSK und der SBBK

Um was geht's?

Mit der Umsetzung der Weiterentwicklung IV (WEIV) stehen den kantonalen IV-Stellen seit 1. Januar 2022 neue gesetzliche Grundlagen für die Begleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Verfügung. Die neuen Instrumente der beruflichen Eingliederung ermöglichen, junge Menschen mit einem Invaliditätsrisiko früher auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und sie an den Übergängen I und II deutlich stärker als bisher zu begleiten. Zwei der Weiterentwicklungsschritte betreffen die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen den Berufsbildungsämtern und den IV-Stellen:

  • Mitfinanzierung von Case-Management-Berufsbildung-Leistungen (CMBB) durch die IV-Stellen auf der Basis einer Objektfinanzierung
  • Mitfinanzierung von Zusatzleistungen in Brückenangeboten durch die IV-Stellen auf der Basis einer Subjektfinanzierung

Die kantonalen IV-Stellen und Berufsbildungsämter schliessen eine Vereinbarung für ihre Zusammenarbeit am Übergang I ab. Die Konferenz der IV-Stellen (IVSK) und die Schweizerische Konferenz der Berufsbildungsämter (SBBK) unterstützen ihre Mitglieder dabei mit Empfehlungen. Aufgrund neuer Erfahrungen haben die beiden Konferenzen diese Empfehlungen überarbeitet. 

Die IV-Stellen und Berufsbildungsämter können die Empfehlungen nutzen, um die Vereinbarung für das CM BB zu gestalten und an die kantonalen Bedingungen anzupassen. Zusätzlich steht im Anhang eine Mustervereinbarung für die Brückenangebote zur Verfügung. 

Weiterführende Informationen

Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (WEIV)

Dokumente

Aktualisierte Version vom April 2025. 

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