Navigieren bei IIZ

Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen IV-Stellen und Berufsbildungsämtern

Empfehlungen der IVSK und der SBBK

Um was geht's?

Mit der Umsetzung der Weiterentwicklung IV (WEIV) stehen den kantonalen IV-Stellen seit 1. Januar 2022 neue gesetzliche Grundlagen für die Begleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Verfügung. Die neuen Instrumente der beruflichen Eingliederung ermöglichen, junge Menschen mit einem Invaliditätsrisiko früher auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und sie an den Übergängen I und II deutlich stärker als bisher zu begleiten. Zwei der Weiterentwicklungsschritte betreffen die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen den Berufsbildungsämtern und den IV-Stellen:

  • Mitfinanzierung von Case-Management-Berufsbildung-Leistungen (CMBB) durch die IV-Stellen auf der Basis einer Objektfinanzierung
  • Mitfinanzierung von Zusatzleistungen in Brückenangeboten durch die IV-Stellen auf der Basis einer Subjektfinanzierung

Damit diese neuen Angebote in den Kantonen realisiert werden können, müssen die jeweiligen IV-Stellen und Berufsbildungsämter entsprechende Zusammenarbeitsvereinbarungen erstellen. Die IV-Stellen-Konferenz IVSK und die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK haben zur Unterstützung ihrer Mitglieder einen Leitfaden mit Empfehlungen inklusive Mustervereinbarung für die Erstellung dieser Zusammenarbeitsvereinbarungen entwickelt.

(Thomas Pfiffner, Leiter IV-Stelle Graubünden, Vorstandsmitglied IVSK)

Weiterführende Informationen

Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (WEIV)

Dokumente

Diese Dokumente stehen seit Dezember 2021 zur Verfügung:

Audios

Zurück