Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung und Sozialhilfe verfolgen mit unterschiedlichem Fokus das gleiche Ziel: Sie unterstützen Menschen, die keine Arbeit haben oder von einem Arbeitsverlust bedroht sind, bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Jedes dieser Sozialwerke handelt gemäss seinem gesetzlichen Auftrag. Dabei sind auch eigene Prioritäten und Interessen im Spiel und nicht immer steht die beste Lösung zugunsten der betroffenen Menschen im Vordergrund.
Unter den drei Sozialwerken sowie mit weiteren IIZ-Partnern gibt es verschiedene Schnittbereiche: Sei dies im Hinblick auf Massanahmen, Klientinnen und Klienten, seien diese fachübergreifender oder thematischer Natur. Dennoch fehlt es an unterschiedlicher Stelle an verbindenden Brücken, die das gegenseitige Verständnis und die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) stärken.
Die Nationale IIZ setzt sich dafür ein, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen – Gemeinde, Kanton, Bund – zu optimieren sowie die Systeme bestmöglich aufeinander abzustimmen.