Die Arbeitslosenversicherung, die Invalidenversicherung und die Sozialhilfe verfolgen mit unterschiedlichen Schwerpunkten das gleiche Ziel: Sie unterstützen erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Personen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Jedes dieser Sozialwerke handelt gemäss seinem gesetzlichen Auftrag. Dabei spielen auch eigene Prioritäten und Interessen eine Rolle, und nicht immer steht die für die Betroffenen beste Lösung im Vordergrund.
Zwischen den drei Sozialwerken sowie mit weiteren IIZ-Partnern gibt es verschiedene Überschneidungsbereiche: sei es in Bezug auf Massanahmen, Klientinnen und Klienten, sei es interdisziplinär oder thematisch. Dennoch fehlt es an verschiedenen Stellen an verbindenden Brücken, die das gegenseitige Verständnis und die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) stärken.
Die Nationale IIZ setzt sich dafür ein, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen – Gemeinde, Kanton, Bund – zu optimieren und die Systeme bestmöglich aufeinander abzustimmen.