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Gesetzesrevision

Weiterentwicklung IV

Um was geht's?

Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (WEIV)

Das Parlament hat die Gesetzesrevision am 19. Juni 2020 verabschiedet. Die Weiterentwicklung der IV (WEIV) trat am 1. Januar 2022 in Kraft.

Ziel der WEIV ist eine adäquate und koordinierte Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und psychisch erkrankten Versicherten in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren. Dadurch soll das Eingliederungspotenzial der Versicherten gestärkt und ihre Vermittlungsfähigkeit verbessert werden.

Nebst einem neuen Rentensystem oder Anpassungen bei den Taggeldern erhalten die IV-Stellen mehr Möglichkeiten, Jugendliche und junge Erwachsene beim Übertritt von der Schule in die Ausbildung (Übergang I) und von der Ausbildung ins Erwerbsleben (Übergang II) gezielt zu unterstützen. Die WEIV erlaubt den IV-Stellen, die Früherfassung für die versicherten Personen flexibler zu gestalten, und stärkt die Zusammenarbeit mit involvierten Dritten. Der Grundsatz «Eingliederung vor Rente» wird damit weiter ausgebaut.

Einzelne Leistungen der IV, welche für die IIZ von besonderer Relevanz sind, im Überblick:

Mitfinanzierung Case Management Berufsbildung (CM BB)

Die IV kann sich künftig an den Personalkosten der kantonalen CM BB oder einer anderen Koordinationsstelle beteiligen. Ziel ist es, Jugendliche mit gesundheitlichen Problemen möglichst frühzeitig zu unterstützen. Dafür stärkt die IV auch die Zusammenarbeit mit den involvierten kantonalen Partnern. Zugleich kann das CM BB gefährdete Jugendliche der IV melden.

Mitfinanzierung kantonale Brückenangebote 

Indem die IV kantonale Brückenangebote mitfinanziert, können diese zusätzliche Angebote schaffen, welche den Jugendlichen mit gesundheitlichen Einschränkungen und schulischen Lücken besser entsprechen.

  • Diese Massnahmen der IV zielen in Abstimmung mit den kantonalen Angeboten und in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Instanzen darauf ab, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf eine erstmalige berufliche Ausbildung vorzubereiten.
  • Sie sind so ausgestaltet, dass sie die Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit ihren je unterschiedlichen Voraussetzungen bedarfsgerecht unterstützen.

Durchgehende und koordinierte Fallführung

Die Fallführung hat zum Ziel, versicherte Personen in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren koordiniert und durchgehend zu unterstützen. Einfache und zweckmässige Leistungen der IV sollen das Eingliederungspotenzial und die Erwerbsfähigkeit der versicherten Personen soweit möglich verbessern.

Die Art der gesundheitlichen Einschränkung und der dadurch ausgelöste Unterstützungsbedarf, sind nebst den persönlichen Ressourcen und dem sozialen Umfeld der Person bei der Planung, Zusprache und Überwachung von Massnahmen handlungsleitend. Der Fokus richtet sich darauf: Die passende Massnahme zum richtigen Zeitpunkt im benötigten Umfang zuzusprechen.

Weiterführende Inhalte

Weiterentwicklung der IV (admin.ch)

Weiterentwicklung der IV: Schwerpunkte (CHSS 2022)

Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen IV-Stellen und Berufsbildungsämtern. Empfehlungen der IVSK und der SBBK.

Dokumente

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