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Gesetzesrevision

Weiterentwicklung IV

Um was geht's?

Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (WEIV)

Das Parlament hat die Gesetzesrevision am 19. Juni 2020 verabschiedet. Die Weiterentwicklung der IV (WEIV) trat am 1. Januar 2022 in Kraft.

Ziel der WEIV ist eine angemessene und koordinierte Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und psychisch erkrankten Versicherten in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren. Dadurch soll das Eingliederungspotenzial der Versicherten gestärkt und ihre Vermittlungsfähigkeit verbessert werden.

Neben einem neuen Rentensystem oder Anpassungen bei den Taggeldern erhalten die IV-Stellen mehr Möglichkeiten, Jugendliche und junge Erwachsene beim Übergang von der Schule in die Ausbildung (Übergang I) und von der Ausbildung ins Erwerbsleben (Übergang II) gezielt zu unterstützen. Die WEIV ermöglicht den IV-Stellen, die Früherfassung für die versicherten Personen flexibler zu gestalten, und stärkt die Zusammenarbeit mit involvierten Dritten. Damit wird der Grundsatz «Eingliederung vor Rente» weiter gestärkt.

Einzelne Leistungen der IV, welche für die IIZ von besonderer Relevanz sind, im Überblick:

Mitfinanzierung Case Management Berufsbildung (CM BB)

Die IV kann sich künftig an den Personalkosten der kantonalen CM BB oder einer anderen Koordinationsstelle beteiligen. Ziel ist es, Jugendliche mit gesundheitlichen Problemen möglichst frühzeitig zu unterstützen. Dafür stärkt die IV auch die Zusammenarbeit mit den involvierten kantonalen Partnern. Zugleich kann das CM BB gefährdete Jugendliche der IV melden.

Mitfinanzierung kantonale Brückenangebote 

Indem die IV kantonale Brückenangebote mitfinanziert, können diese zusätzliche Angebote schaffen, welche den Jugendlichen mit gesundheitlichen Einschränkungen und schulischen Lücken besser entsprechen.

  • Diese Massnahmen der IV zielen in Abstimmung mit den kantonalen Angeboten und in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Instanzen darauf ab, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf eine erstmalige berufliche Ausbildung vorzubereiten.
  • Sie sind so ausgestaltet, dass sie die Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit ihren je unterschiedlichen Voraussetzungen bedarfsgerecht unterstützen.

Durchgehende und koordinierte Fallführung

Ziel der Fallführung ist eine koordinierte und kontinuierliche Unterstützung der versicherten Personen in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren. Einfache und zweckmässige Leistungen der IV sollen das Eingliederungspotenzial und die Erwerbsfähigkeit der versicherten Personen soweit als möglich verbessern.

Die Art der gesundheitlichen Einschränkung und der daraus resultierende Unterstützungsbedarf sowie die persönlichen Ressourcen und das soziale Umfeld der Person sind handlungsleitend bei der Planung, Zuweisung und Überwachung von Massnahmen. Ziel ist es, die richtige Massnahme zum richtigen Zeitpunkt im erforderlichen Umfang zu gewähren.

Weiterführende Inhalte

Weiterentwicklung der IV (admin.ch)

Weiterentwicklung der IV: Schwerpunkte (CHSS 2022)

Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen IV-Stellen und Berufsbildungsämtern. Empfehlungen der IVSK und der SBBK.

Dokumente

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