Ausländerinnen und Ausländer wandern in erster Linie für eine Erwerbstätigkeit in die Schweiz ein und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels und zum wirtschaftlichen Wohlstand in der Schweiz. Weitere kommen im Familiennachzug oder für eine Ausbildung in die Schweiz. Geflüchteten Personen bietet die Schweiz auf der Basis des Asylgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz.
Die Integration von zugewanderten Personen findet primär in den bestehenden Strukturen wie den Schulen, Bildungsinstitutionen oder Unternehmen statt. Gleiches gilt für die Sozialwerke, wenn ein Leistungsanspruch gemäss Gesetzgebung besteht. An der Integration von Migrantinnen und Migranten sind somit alle Partnerinstitutionen der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) beteiligt. Die spezifische Integrationsförderung unterstützt sie dabei mit ergänzenden Angeboten wie der Sprachförderung, der Integrationsvorlehre oder Abklärungsinstrumenten.
Die Nationale IIZ leistet mit ihren Projekten und Aktivitäten einen Beitrag zur Koordination und Abstimmung, die sich im Zusammenwirkung von Regelstrukturen und spezifischer Integrationsförderung ergeben. Zudem setzt sie sich für die gemeinsame Entwicklung von Massnahmen zugunsten der Migrationsbevölkerung ein.