Ausländerinnen und Ausländer kommen in erster Linie zum Zweck der Erwerbstätigkeit in die Schweiz. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels und zum wirtschaftlichen Wohlstand in der Schweiz. Andere kommen im Rahmen des Familiennachzugs oder für eine Ausbildung in die Schweiz. Geflüchteten bietet die Schweiz Schutz auf Basis des Asylgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention.
Die Integration der zugewanderten Personen findet primär in den bestehenden Strukturen wie den Schulen, Ausbildungsinstitutionen oder Betrieben statt. Gleiches gilt für die Sozialwerke, sofern ein gesetzlicher Leistungsanspruch besteht. Alle Partnerinstitutionen der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) sind somit an der Integration der Migrantinnen und Migranten beteiligt. Die spezifische Integrationsförderung unterstützt sie dabei mit ergänzenden Angeboten wie Sprachförderung, Integrationsvorlehren oder Abklärungsinstrumenten.
Die Nationale IIZ leistet mit ihren Projekten und Aktivitäten einen Beitrag zur Koordination und Abstimmung, die sich im Zusammenwirken von Regelstrukturen und spezifischer Integrationsförderung ergeben. Zudem setzt sie sich für die gemeinsame Entwicklung von Massnahmen zugunsten der Migrationsbevölkerung ein.