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Praxishilfen für den Umgang mit dem Datenschutz in der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ)

Eine funktionierende IIZ ist auf einen transparenten Informationsaustausch angewiesen. Dem steht nicht selten der Datenschutz entgegen. Dennoch gibt es Spielräume, wenn sie datenschutzkonform genutzt werden. Unsere Praxishilfen unterstützen Sie dabei.

Um was geht's?

Die Invalidenversicherung (IV) und die Arbeitslosenversicherung (ALV) sind Sozialversicherungen des Bundes. Die Sozialhilfe und die Berufsberatung sind grundsätzlich kantonale Aufgaben. Das Asyl- und Ausländerrecht ist auf Bundesebene verankert. Die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen führen zu datenschutzrechtlichen Unsicherheiten bei den an der IIZ beteiligten Institutionen.

Darüber hinaus wirft das revidierte Datenschutzgesetz, das seit dem 1.09.2023 gilt, neue Fragen auf. Diese betreffen beispielsweise den Informationsaustausch zwischen den IIZ-Partnern, die Ausgestaltung von Vereinbarungen und Vollmachten oder den gegenseitigen Datenzugriff.

Praxishilfen

Die Nationale IIZ organisierte Anfang Mai 2024 ein Seminar zu den Auswirkungen des revidierten Datenschutzgesetzes auf die IIZ. Daraus sind verschiedene Praxishilfen entstanden:

  • Eine Checkliste beschreibt die Aspekte, die in einer IIZ-Einverständniserklärung unbedingt enthalten sein müssen.
  • Eine FAQ-Liste greift die von den Seminarteilnehmenden Fragen auf und beantwortet diese.
  • Ein Gutachten zu den Auswirkungen der aktuellen Gesetzgebung im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) und im Datenschutzgesetz (DSG) auf die IIZ.
  • Ein Leitfaden zur Bearbeitung von Personendaten in den Bereichen AVIG und AVG. Datenschutzleitfaden AVIG & AVG Rz. 1, erstellt durch SECO-TC und auf der Webseite arbeit.swiss publiziert.

Alle Praxishilfen finden Sie weiter unten unter Dokumente. Dort finden Sie auch eine Zusammenfassung der Tagungsergebnisse sowie die Präsentationen der Referentinnen und Referenten.

Dokumente

Audios

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