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Zugang zu Laufbahnberatung für Sozialhilfebeziehende

Um was geht's?

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und die Schweizerische Konferenz für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SK BSLB) haben eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Dieses typische IIZ-Beispiel zeigt, wie die Zusammenarbeit über die Systemgrenzen hinweg zu einer Verbesserung des Angebots beitragen kann.

Für «viamia», das kostenlose Angebot für Arbeitnehmende ab 40 Jahren, das der Bund 2019 lanciert hat, gelten in den Kantonen unterschiedliche Zugangsregeln. Die SK BSLB ist für die Entwicklung von «viamia» zuständig. Die Beratung erfolgt durch die kantonalen BSLB. Die SKOS und die SK BSLB haben in einer gemeinsamen Absichtserklärung (Letter of Intent) festgehalten, dass die Beratungsangebote der BSLB den Sozialhilfebeziehenden gemäss den kantonalen Bestimmungen offenstehen. Zugangsbeschränkungen sollen nach Möglichkeit vermieden werden.

Letter of Intent

Der «Letter of Intent» greift einerseits ausgewählte Ziele der «Nationalen Strategie für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung» von 2021 auf. Anderseits ist er Teil der Weiterbildungsoffensive, mit der sich die SKOS dafür einsetzt, dass auch Sozialhilfebeziehende Zugang zu Bildungsangeboten im Regelsystem erhalten.

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