Um was geht's?
Die Kantone sind für die Umsetzung der interinstitutionellen Zusammenarbeit zuständig. Die Mitarbeitenden der IIZ-Partnerinstitutionen (ALV, IV, Sozialhilfe, Bildungs- und Migrationsbehörden) haben direkten Kontakt zu den Betroffenen und den Arbeitgebenden. Sie kennen die Fragen und Herausforderungen der täglichen Zusammenarbeit.
Die Fachstelle der Nationalen IIZ befragt die IIZ-Koordinatorinnen und IIZ-Koordinatoren regelmässig. Die Bestandesaufnahme gibt einen Überblick über die kantonalen IIZ-Strukturen. Die Kantone nutzen die Ergebnisse als Orientierungsgrundlage, um die eigenen IIZ-Strukturen zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Folgende Aspekte wurden abgefragt:
- Wie sind die kantonalen IIZ-Strukturen ausgestaltet?
- Wie ist die IIZ im Kanton verankert (z.B. gesetzliche Grundlagen)?
- Welche Ziele hat die IIZ und welche Aufgaben übernimmt sie?
- Gibt es Kriterien, wann ein Fall als IIZ-Fall gilt?
- Laufen Projekte, die IIZ-Aspekte bearbeiten oder für die IIZ relevant ist?