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Weiterentwicklung der IV

Am 1. Januar 2022 ist die «Weiterentwicklung der IV» in Kraft getreten.

Verstärkte Unterstützung Betroffener

Die Weiterentwicklung der IV (WEIV) hat zum Ziel, insbesondere Kinder und Jugendliche mit gesundheitlichen Einschränkungen und psychisch erkrankte Versicherte noch gezielter zu unterstützen, um ihr Eingliederungspotential zu stärken und die Vermittlungsfähigkeit weiter zu verbessern. Unter anderem intensiviert die IV dazu die Zusammenarbeit insbesondere mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie den Arbeitgebenden als beteiligten Akteuren. Weiter werden die Massnahmen für Jugendliche aufeinander abgestimmt und näher am ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet. Die Beratung und Begleitung von jungen Versicherten wie auch von Fachpersonen aus Schule und Ausbildung wird ausgebaut und verstärkt. Die bei Erwachsenen bewährten Instrumente der Früherfassung und der sozialberuflichen Integrationsmassnahmen werden auf Jugendliche ausgeweitet.

Weiterführende Informationen 

Medienmitteilung Bundesrat

Schwerpunkt zur Weiterentwicklung der IV

Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (WEIV)

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