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ArbeitsintegrationSoziale Sicherheit

Kommunikation mit den Arbeitgebenden

Arbeitgeber zählen zu den zentralen Partnern der Sozialversicherungen, der Sozialhilfe sowie der Bildungs- und Migrationsbehörden. Sie alle kommunizieren und arbeiten mit ihnen auf die eine oder andere Art zusammen. Eine Auslegeordnung im Auftrag der nationalen IIZ zeigt den Kommunikationsbedarf unter den IIZ-Akteuren sowie die Informationsbedürfnisse der Arbeitgeber auf.   

Das Projekt

Damit Bildung- und Arbeitsintegration gelingt, braucht es engagierte Arbeitgeber. Sie offerieren die dringend benötigten Arbeitsplätze für Arbeitsversuche, Praktikumseinsätze oder für den Wiedereinstieg in eine Arbeit. Eine Koordination der Institutionen untereinander und in der Kommunikation mit den Arbeitgebern fehlt weitgehend. Die Gründe dafür sehen die befragten IIZ-Akteure in unterschiedlichen Gesetzesvorgaben, die zu Zielkonflikten führen können, einem hohen Abspracheaufwand oder fehlenden politischen Verbindlichkeiten. Zugleich stellen die Arbeitgeber eine zunehmende Komplexität sowohl im System als auch in den rechtlichen Rahmenbedingungen fest. Sie haben Mühe, sich zu orientieren, und wünschen sich eine offenere Zusammenarbeitskultur unter den Verwaltungsstellen sowie klar definierte Ansprechpersonen.  

Outside-In-Perspektive stärken

Die befragten Arbeitgebervertreter stellen zudem fest, dass die einzelnen Institutionen unterschiedliche Begriffe für gleiche Situationen verwenden. Diesen Umstand bezeichnen sie als nicht optimal, insbesondere wenn das Unternehmen in mehreren Kantonen Standorte hat. In der Auslegeordnung wird empfohlen, in der Kommunikation mit den Arbeitgebern darauf zu achten, dass die IIZ-Akteure für die formale, schriftliche Kommunikation ein gemeinsames Vokabular verwenden. Die Sprache gegenüber den Arbeitgebern sollte selbsterklärend und praxisnah sein. Eine verstärkte «Outside-In-Perspektive» kann das gegenseitige Verständnis der Behörden untereinander und mit den Arbeitgebern fördern.

Gemeinsames Vokabular erarbeiten

Um  die Begrifflichkeiten zu klären und ein gemeinsames Vokabular zu erarbeiten, hat das nationale IIZ-Steuerungsgremium ein Projekt bewilligt. Gemeinsam mit den IIZ-Akteuren und Arbeitgebern werden Leitfäden, Checklisten und ein Glossar entwickelt. Die Instrumente sollen die Institutionen in der Kommunikation mit den Arbeitgebern unterstützen und  für eine einheitliche Sprache sensibilisieren. 

Beteiligte IIZ-Partner

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus kantonalen IIZ-Akteuren sowie Arbeitgebervertretungen zusammen.  

Kontakt

Nationale IIZ-Fachstelle, fachstelle@iiz.ch oder +41 58 484 97 30

Projektziele

  • Klärung der Begrifflichkeiten und Erarbeitung eines gemeinsamen Vokabulars/Glossars. Sie schaffen die Basis für eine koordinierte Kommunikation mit den Arbeitgebern.
  • Entwicklung von Leitfäden und Checklisten, welche die IIZ-Akteure in der Kommunikation mit den Arbeitgebern unterstützen und zu einer gemeinsamen Sprache führen.
  • Dialog unter den IIZ-Akteuren und mit den Arbeitgebern fördern.

Projektstand

Laufend

Weiterführende Inhalte

Arbeitsplätze sind nicht nur in der freien Marktwirtschaft begehrt (CHSS, Oktober 2021)

Dokumente

Audios

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