Worum geht's?
Die Arbeitslosenversicherung, die Invalidenversicherung, die Sozialhilfe, das Bildungswesen oder die Migration kennen eine Vielzahl von Massnahmen, um Menschen bei der beruflichen und sozialen Integration zu unterstützen.
Dabei können gleichlautende Begriffe unterschiedliche Bedeutungen haben. Umgekehrt können unterschiedliche Begriffe Ähnliches oder Gleiches bedeuten. Dies erschwert die Kommunikation unter den IIZ-Partnerinstitutionen und mit den Arbeitgebenden. Um das gemeinsame Verständnis zu schärfen, hat die nationale IIZFachstelle die relevanten Begriffe und Massnahmen in einer Tabelle zusammengestellt und anhand der gesetzlichen Grundlagen der jeweiligen IIZ-Partnerinstitution erläutert.
Was bietet die Begriffstabelle?
Ziel des Dokuments ist es, Begrifflichkeiten bzw. Massnahmen, die für mindestens zwei IIZ-Partner von Relevanz sind, jeweils aus deren Perspektive zu definieren. Die Begriffe für die vorliegende Liste wurden nach den folgenden Kriterien ausgewählt:
- Gleichlautende Begriffe/Massnahmen mit einer unterschiedlichen Definition
- Unterschiedliche Begriffe/Massnahmen mit einer ähnlichen bzw. derselben Definition
Demnach handelt es sich bei der vorliegenden Liste nicht um einen abschliessenden Katalog von Massnahmen der jeweiligen IIZ-Partner, sondern um eine Orientierungshilfe. Relevant sind die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen der IIZ-Partner, inkl. Weisungen, die – gemeinsam mit den föderalen Zuständigkeiten, den Detaillierungsgrad der einzelnen Beschreibungen bestimmen.